Grabgestaltung

A - Rahmenpflanzung
B - Bodendecker
C - Wechselbepflanzung

Grabgestaltung unterliegt sehr dem persönlichen Geschmack und der Ortsüblichkeit. 1971 fasste der Bund der Friedhofsgärtner Möglichkeiten der Grabgestaltung ein den "Richtlinien für Gärtnerische Grabgestaltung" zusammen. Dieses Richtlinie gilt mit einigen zeitgemäßen Anpassungen im Grundsatz noch heute. Einige wichtige Aussagen dieses Papiers sind:

Grabmaße und Grababgrenzung

Hier sind die Maße für die Grabstätten festgelegt (z.B. Wahlgrab 120 x 240 cm bzw. 240 x 240 cm, Urnengräber 100 x 100 -125 x 125 cm). Diese Maße unterliegen aber sehr stark der Ortstüblichkeit und sind daher nicht zu verallgemeinern.

Gliederung der Fläche

Die Flächengliederung einer Grabstelle sollte sich ungefähr wie folgt zusammensetzen: Bodendecker 60 %, Rahmenbepflanzung 25 %, Wechselbepflanzung mind. 15 %, Trittplatten sollten möglicht nur zweckdienlich und nicht gestaltend, Pflanzschalen sollten nicht als Dauerbepflanzung dienen sondern mehr als Schmuck für Gedenktage

Gestaltung des Raumes

Bei des Gestaltung des Raumes sollte man besonders die Größe des Grabmales, aber auch die Umgebung und die Vorschriften der jeweiligen Friedhofsordnung beachten. Nicht zu vergessen die Wirkung der Pflanzen zu den jeweiligen Jahreszeiten (insbesondere bei Stauden und Laubgehölzen)

Abstimmung der Farben

Die Farbabstimmung sollte nach den Wechselbeziehungen der Farben zueinander erfolgen. Dabei muss man besonders auf sich ergänzende und sich gegenseitig abhebende Farben achten. Auch die Farbe des Grabmals, der Umgebung und die Lichtverhältnisse dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Bepflanzung

Die Pflanzen sollten nach Standortverhältnissen, Wuchsart und Wuchsgröße ausgewählt werden. Bei Gehölzen ist bei bei regelmäßiger Pflege und Schnitt von einer Haltbarkeit von 5 - 10 Jahres auszugehen. Es sollten möglicht wenige Pflanzenarten verwendet werden.

Ausführung

Die Pflanzung sollte fachgerecht ausgeführt werden (Erde, Pflanztechnik, Pflanzdichte, Wirtschaftlichkeit)